Der 28. Juni 2025 ist ein wichtiges Datum für alle, die eine Online-Präsenz betreiben. An diesem Tag tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das heißt, dass mit diesem Tag eine Vielzahl von Webseiten barrierefrei sein müssen – also Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten ermöglicht. Dass sich dahinter eine große Herausforderung für Webseiten-Betreiber und Unternehmen verbirgt, zeigt eine Studie der Aktion Mensch, laut der 75 Prozent aller deutschen Webseiten bisher nicht barrierefrei sind. Wir klären daher in diesem Artikel, was es für Webseiten bedeutet, barrierefrei zu sein und inwieweit B2B-Unternehmen davon betroffen sind.